Wissenswertes

A: „alle inklusive“ Die Internetseite des Inklusionsbüros in Schleswig-Holstein bündelt Informationen mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesellschaft
www.alle-inklusive.de

A: „Aktionsplan“ Der aktuelle Aktionsplan der Bundesregierung heißt
Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/inklusion-nationaler-aktionsplan-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4

B: Barrierefreiheit Das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit hat eine Handreichung für barrierefreie Veranstaltungen entwickelt http://www.k-produktion.de/fileadmin/k-produktion/redakteure/barrierefrei/handreichung-dez-2012_web.pdf

C: CAP Märkte: Eine Reihe von Märkten in Deutschland auch bezeichnet als Lebensmittelpunkt. Prinzip ist, das Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten und Nahversorgung aufrechterhalten wird. Oft werden zusätzliche Dienstleistungen wie Bringeservice angeboten. 
https://www.cap-markt.de/

D: Diversity – bezeichnet die Vielfalt von Menschen und begrüßt diese ausdrücklich. Mit dem Konzept des Diversity Management und der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ verpflichten sich Unternehmen die Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wertzuschätzen –zum Vorteil für alle http://www.charta-der-vielfalt.de/diversity/diversity-dimensionen.html

E: „Einfach teilhaben“ Unter diesem Titel finden sich Informationen zu vielen Themenbereichen für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen, Verwaltungen und Unternehmen.
www.einfach-teilhaben.de

F: „Freizeit“ Artikel 30 der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschreibt die Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport und das Ziel der gleichberechtigten Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten.
Der Aktionsplan Inklusion des Kreises Ostholstein führt ab Seite 70 aus, was dazu nötig ist.
https://www.kreis-oh.de/media/custom/2454_616_1.PDF?1478851185

F: „FIETe“ …steht für Freizeit = Inklusion, Engagement und Teilhabe erleben und ist ein Projekt zur inklusiven Kinder- und Jugendarbeit in Ostholstein. Durchgeführt wird „FIETe“ von der Lebenshilfe Ostholstein und gefördert von der Aktion Mensch.
http://lebenshilfe-ostholstein.de/fiete.html

G: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein definiert als Ziel (§1) die gleichberechtigte Teilhabe (von Menschen mit Behinderung) am Leben in der Gesellschaft und verpflichtet die Träger der öffentlichen Verwaltung, geeignete Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu ergreifen.
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BGG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true

H: Handlungsempfehlungen. Verschiedene Bundesländer haben Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen in den Kommunen herausgegeben – z.B. Niedersachsen: http://www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de/files/rl01/Broschueren/Handlungsempfehlungen.tagged.pdf

I: Inklusion = „Dienste und Einrichtungen, Stadtplanung, Wohnungsbau und vieles mehr für Alle“ – so eine Definition von Prof. Dr. Albrecht Rohrmann der Universität Siegen, in „Inklusion auf kommunaler Ebene -Wie kann Inklusion geplant werden?“ http://www.landkreishildesheim.de/media/custom/1905_1027_1.PDF?1370332662

I: „ISL" Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. hat die Broschüre „Bunt, Frech, Mutig, Laut“ als PDF eingestellt:
http://isl-ev.de/attachments/article/1075/NEUbunt%20und%20frech-mutig%20und%20laut_barrierefrei.pdf

J: „Job“ Immer mehr Unternehmen setzen auch mit Blick auf die demografischen Herausforderungen auf Inklusion. Die Wirtschaft benötigt Menschen mit Behinderungen und der Inklusionspreis für die Wirtschaft honoriert vorbildliches Engagement.
https://www.inklusionspreis.de/

K: Kommunaler Index für Inklusion der Montag-Stiftung Jugend und Gesellschaft.
Ziel der Arbeitshilfe ist es „Inklusion als Leitbild für werteorientiertes Denken und Handeln in Einrichtungen und Organisationen auf kommunaler und regionaler Ebene zu stärken und Veränderungsprozesse zu initiieren.“ http://www.montag-stiftungen.de/fileadmin/Redaktion/Jugend_und_Gesellschaft/PDF/Projekte/Kommunaler_Index/KommunenundInklusion_Arbeitsbuch_web.pdf

L: Landesverfassung Schleswig Holstein. Inklusion hat seit Oktober 2014 Verfassungsrang (Artikel 7) „Das Land setzt sich für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ein." http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2100/drucksache-18-2115.pdf

M: Masterplan für Inklusion im Werra-Meißner-Kreis will Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung behinderter Menschen zum Wohle aller in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen verankern
https://www.werra-meissner-kreis.de/fileadmin/01_Homepage_Kreisverwaltung/Fachbereiche_und_Einrichtungen/FB4_Jugend_Familie_Senioren_Soziales/4.3_Sozialplanung/Broschu__re_Masterplan_Inklusion_lowres.pdf

N: „Nutzbarkeit“ …gehört neben Auffindbarkeit und Zugänglichkeit zu den Kriterien für Barrierefreiheit. Beispiele beschreibt die Webseite „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“.
https://www.barrierefreie-mobilitaet.de/pages/wegeplaetze/freiraeume.php?lang=DE

O: Online Handbuch „Inklusion als Menschenrecht“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte
http://www.inklusion-als-menschenrecht.de/

P: Parallelbericht auf der Seite von Weibernetz, der politischen Interessenvertretung behinderter Frauen in Deutschland finden sich Stellungnahmen zur UN Konvention sowie der Parallelbericht der „BRK-Allianz“ (Allianz der deutschen Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention) http://www.weibernetz.de/Parallelbericht_FINAL.pdf

Q: Qualitätsstandards für Barrierefreiheit im Wohnungsbau
Bereits 2007 hat die Hansestadt Bremen eine Broschüre herausgegeben, die unter anderem einen Katalog der Möglichkeiten für barrierefreies Bauen zusammenstellt. Passt also auch unter V wie „vorbildlich“. http://www.bauumwelt.bremen.de/sixcms/media.php/13/Qualit%E4tsstandardsLangEND_04_05_07.pdf

 

R: „Rampen“ Rampen im öffentlichen Raum haben nach DIN 18040-1/2 eine Steigung von max. 6%
Nähere Informationen gibt es auf der Webseite „Nullbarriere“.
https://nullbarriere.de/rampen-steigung.htm

S: Schattenübersetzung auf der Seite des Netzwerkes Artikel 3 (www.netzwerk-artikel-3.de) finden sich Hintergrundinformationen und Erklärungen zur Schattenübersetzung sowie die Hörversion der UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen http://www.netzwerk-artikel-3.de/dokum/schattenuebersetzung-endgs.pdf

T: Themenheft „Behindern ist heilbar“ Das Themenheft ist Teil einer Kampagne der Bundesregierung, welches mit Plakaten und Videoclips das selbstverständliche Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung ins Bewusstsein aller Menschen in Deutschland bringen will.
https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Leuchttuerme/Kampagnen/Behindern_ist_heilbar/behindern_ist_heilbar_node.html

U: „UN-BRK“ - so eine gängige Abkürzung für die UN Konvention über die Rechte behinderter Menschen, auch Behindertenrechtskonvention genannt und deshalb BRK
https://www.behindertenrechtskonvention.info/

V: Vielfalt. Unter www.wir-wollen-vielfalt.de finden sich Aktionen des Netzwerkes Kirche inklusiv

W: Wahrnehmen gehört neben Erfassen, Vorwissen und Vorerfahrung zu den vier Ebenen, auf denen Informationsbarrieren entstehen. Zum Beispiel wenn Blinde Menschen gedruckte Texte nicht sehne oder gehörlose Menschen ein Klingel nicht hören. Weitere Informationen bietet der Text von Walburga Fröhlich: Leichte Sprache und ihr Beitrag zu politischer Teilhabe, eNewsletter Wegweiser Bürgergesellschaft 24/2013 vom 20.12.2013
https://www.buergergesellschaft.de/mitteilen/news/archiv-des-enewsletters/enewsletter-archiv-2013/enewsletter-nr-242013-20122013-von-wegweiser-buergergesellschaftde/

X: Xenos. Xenos ist ein Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF). Gefördert werden Projekte gegen Ausgrenzung und Diskriminierung. Zielgruppe sind insbesondere Jugendliche und junge Erwachsene. In der dritten Förderperiode ab 2014 ist die „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ Teil der Zielformulierung. Nähere Informationen unter www.esf.de
Förderperiode 2014-2020

Y: "Yoga" Yoga ist eine indische Lehre. Genauer: Yoga sind bestimmte Übungen. Übungen für die Seele.
Und Übungen für den Körper“
aus dem Lexikon für leichte Sprache: www.hurraki.de

Z: „Zeitschrift für Inklusion“ findet sich auf der Webseite
https://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online